Zum Inhalt springen
newssofort.de

Unterneukirchen passt Gebühren für Müll und Wasser an

Copyright und Urheber siehe Unterneukirchen

Die Gemeinde Unterneukirchen (Landkreis Altötting, Bayern) hat neue Preise für die Müllabfuhr und die Wasserversorgung veröffentlicht.

In Unterneukirchen ändern sich die Kosten für die Müllentsorgung. Ab dem 1. Januar 2026 gelten neue Gebühren für die Restmülltonnen. Wer eine kleine 60-Liter-Tonne für bis zu vier Menschen nutzt, zahlt dann 3,80 Euro im Monat. Für eine große 240-Liter-Tonne, die für bis zu 18 Menschen reicht, fallen monatlich 15,20 Euro an. Die größte Tonne mit 1.100 Litern kostet 80,30 Euro pro Monat. Ein einzelner 70-Liter-Müllsack kostet 4,40 Euro, für Sperrmüll wird eine Gebühr von 25 Euro pro Stück berechnet. Die Papiertonne und die Gelbe Tonne bleiben kostenlos. Zuständig für die Abfuhr ist der Landkreis Altötting, die Gemeinde zieht das Geld im Auftrag ein.

Auch bei der Wasserversorgung gibt es Änderungen. Zum 1. Mai 2026 stellen die Preise von Netto- auf Bruttobeträge um. Die Verbrauchsgebühr liegt dann bei 1,29 Euro pro Kubikmeter inklusive Mehrwertsteuer. Die jährliche Grundgebühr bewegt sich je nach Anschluss zwischen 39 und 270 Euro. Wer ein neues Gebäude anschließt, muss mit einem Herstellungsbeitrag rechnen. Dieser liegt bei 7,49 Euro pro Quadratmeter Geschossfläche und 1,30 Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche.

Für andere Kosten bleiben die Sätze in der Gemeinde weiterhin bestehen. Die Hundesteuer für das erste Tier liegt bei 40 Euro, für jeden weiteren Hund fallen 100 Euro an. Besitzer von Kampfhunden zahlen 300 Euro. Wer Jäger ist oder ein abgelegenes Anwesen besitzt, kann bei der Gemeinde nach einer Ermäßigung fragen. Die Kanalgebühren für die Entwässerung liegen bei 1,67 Euro pro Kubikmeter. Gebühren für die Straßenreinigung werden in Unterneukirchen nicht erhoben.

Die Grundsteuer wird über die Hebesätze A (300 v.H.) und B (240 v.H.) berechnet, die Gewerbesteuer über einen Hebesatz von 320 v.H. Bewohner, bei denen sich Änderungen am Grundstück oder Gebäude ergeben haben, können einen Flyer des Bayerischen Landesamtes für Steuern zur Anzeige dieser Änderungen nutzen.

Quelle: Unterneukirchen – zur Originalmeldung

← Zurück zur Übersicht

Weitere Meldungen aus Unterneukirchen

Alle ansehen

Aus dem Umkreis: Landkreis Altötting

Alle ansehen