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Untergriesbach bietet Ferienbetreuung für Grundschüler an

Ferienbetreuung Untergriesbach Copyright und Urheber siehe Untergriesbach

Ab dem Schuljahr 2026/27 gibt es an der Grund- und Mittelschule neue Regeln für die Betreuung in den Ferien. Besonders Erstklässler haben nun einen gesetzlichen Anspruch.

In Untergriesbach (Landkreis Passau, Bayern) ändern sich die Bedingungen für die Betreuung von Kindern in den Ferien. Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben Kinder, die in die erste Klasse kommen, ein gesetzliches Recht auf die ganztägige Förderung. Das bedeutet, dass sie auch in den Ferien einen Platz in der schulischen Betreuung bekommen.

Auch Kinder aus der zweiten bis vierten Klasse können mitmachen. Für sie gibt es allerdings keinen gesetzlichen Anspruch. Ob sie einen Platz bekommen, hängt davon ab, wie viele freie Kapazitäten die Schule noch hat.

Das Betreuungsteam aus Fachkräften und pädagogischen Hilfskräften möchte den Kindern einen kreativen Ausgleich zum Unterricht bieten. Geplant sind verschiedene Angebote zum Basteln, Spielen und Bewegen, um das Gemeinschaftsgefühl zu stärken. Der Tag ist fest strukturiert: Es gibt feste Zeiten für Aktivitäten, freies Spiel und Ruhephasen. Auch das Mittagessen findet gemeinsam statt.

Die Anmeldeunterlagen, der Elternbrief und der Aufnahmevertrag stehen zur Verfügung. Dort finden Eltern alle weiteren Informationen zu den Rahmenbedingungen und dem Konzept der Betreuung.

Quelle: Untergriesbach – zur Originalmeldung

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