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Tuttlingen: Flucht mit blauem Mercedes endet im Gebüsch

Ein 22-Jähriger ohne Führerschein löste am Freitagnachmittag eine wilde Jagd durch Tuttlingen aus. Erst ein Hubschrauber half den Beamten, das Auto zu finden.

Am Freitagnachmittag gegen 15:45 Uhr erhielten die Polizisten in Tuttlingen (Baden-Württemberg) einen Hinweis: Ein Mann soll ohne Führerschein unterwegs sein. Die Beamten entdeckten den Wagen im Stadtgebiet. Es handelte sich um einen auffällig blauen Mercedes-Benz GLC 400 4Matic mit einem Kennzeichen aus Rottweil (RW).

Als die Polizei den Fahrer zum Anhalten aufforderte, passierte das Gegenteil. Der junge Mann gab Vollgas und floh vor den Streifenwagen. Dabei hielt er sich nicht mehr an die Regeln: Er raste über eine rote Ampel und überholte andere Autos auf gefährliche Weise. Zudem fuhr er deutlich zu schnell und brachte andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr.

Die Verfolgungsjagd führte über die Möhringer Vorstadt bis nach Hattingen. Dort verlor die Polizei den Wagen zunächst aus den Augen. Deshalb stieg die Polizei einen Hubschrauber in die Luft. Die Suche aus der Luft zahlte sich aus: In Mauenheim entdeckten die Beamten den blauen Mercedes. Der Fahrer hatte das Auto verschlossen hinter einem Buschwerk versteckt und war bereits verschwunden.

Kurz darauf fanden die Polizisten den 22-jährigen Fahrer bei sich zu Hause. Er besitzt keinen gültigen Führerschein. Jetzt drohen ihm harte Konsequenzen. Er muss sich wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens, Gefährdung des Straßenverkehrs und Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie wegen mehrerer Ordnungswidrigkeiten verantworten.

Die Polizei sucht nun noch Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben oder durch die Fahrweise gefährdet wurden. Besonders wichtig ist die Aussage eines Fußgängers, der an einem Zebrastreifen zurückweichen musste, um nicht angefahren zu werden. Wer etwas weiß, kann sich unter der Telefonnummer 07461 9410 beim Polizeirevier Tuttlingen melden.

Ob und inwieweit sich der Verdächtige strafbar gemacht hat, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: Polizeipräsidium Konstanz – zur Originalmeldung

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