Trinkwassernotstand in Weilrod: Strenge Verbote ab sofort
Die Situation beim Trinkwasser in Weilrod (Hochtaunuskreis, Hessen) ist ernst. Ab sofort gilt in der Gemeinde ein Trinkwassernotstand. Die Verwaltung hat eine Gefahrenabwehrverordnung erlassen, die bis auf Widerruf in Kraft bleibt. Grund dafür ist ein massiver Anstieg beim Wasserverbrauch.
Zuletzt sah es noch gut aus, die sogenannte Wasserampel stand auf Gelb. Die Menschen im Ort hatten sich an die Bitte der Gemeinde gehalten, sparsam mit dem Wasser umzugehen. Doch am vergangenen Wochenende änderte sich das Bild: Allein an diesen zwei Tagen wurde rund 500 Kubikmeter mehr Wasser verbraucht als sonst. Das sind etwa 250 Kubikmeter zusätzlich pro Tag.
Das Problem ist die Wetterlage. Es regnet zu wenig und es sind in nächster Zeit keine ausreichenden Niederschläge in Sicht. Zudem ist die Waldbrandgefahr in Hessen extrem hoch. Die Gemeinde muss deshalb die Trinkwasserversorgung und die Reserven für Notfälle schützen.
Das bedeutet für die Bewohner konkret: Es ist ab sofort verboten, Wasser aus öffentlichen Leitungen zu verschwenden oder aufzuspeichern. Wer seinen Garten, Rasen oder Kleingarten bewässern will, muss darauf verzichten. Auch das Reinigen von Terrassen, Dächern oder Wänden mit dem Schlauch ist untersagt. Wer einen privaten Pool oder einen Springbrunnen betreibt, darf diese nicht mehr befüllen oder betreiben. Ebenso ist das Waschen von Autos verboten, außer die Anlage nutzt ein System zur Wasseraufbereitung.
Auch auf Baustellen darf kein Wasser mehr verspritzt werden, um Staub zu binden. Zisternen und Teiche dürfen ebenfalls nicht mehr befüllt werden, es sei denn, es ist für die öffentliche Sicherheit nötig.
Einige Ausnahmen gibt es: Krankenhäuser, Pflegeheime und medizinische Einrichtungen dürfen so viel Wasser nutzen, wie sie für ihren Betrieb brauchen. Auch Gewerbebetriebe dürfen Wasser entnehmen, wenn es für den laufenden Betrieb dringend erforderlich ist.
Die Gemeinde beobachtet die Wasserstände und den Verbrauch nun laufend. Sobald es die Lage erlaubt, werden die Verbote wieder aufgehoben. Die genauen Regeln stehen auf der Internetseite der Gemeinde unter der Rubrik Satzungen.
Quelle: Weilrod – zur Originalmeldung