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Trier: Rechtsabbiegen ins Martinerfeld jetzt verboten

Nach einem Unfall an einem Bahnübergang ändert die Stadt Trier die Verkehrsführung. Wer aus der Hornstraße kommt, darf nicht mehr rechts abbiegen.

In Trier (Rheinland-Pfalz) gibt es eine wichtige Änderung für alle Autofahrer an der Kreuzung Hornstraße und Martinerfeld. Ab sofort ist das Rechtsabbiegen von der Hornstraße in das Martinerfeld untersagt.

Grund für das Verbot ist ein Unfall am dortigen Bahnübergang. Das Problem liegt an der Sicht: Wer an der Haltelinie wartet, um dem Vorrangverkehr Platz zu machen, kann die Ampel des Übergangs nicht gut sehen. Es besteht die Gefahr, dass Fahrer abbiegen, obwohl die Ampel bereits auf Rot geschaltet hat und sich die Schranken schließen.

Die Stadt hat geprüft, ob man die Anlage schnell anpassen kann. Das ist jedoch nicht möglich. Deshalb musste die Straßenverkehrsbehörde nun das Abbiegen verbieten, um weitere Unfälle zu verhindern. Zuvor konnten Fahrzeuge aus der Hornstraße entweder links in die Kölner Straße oder rechts ins Martinerfeld fahren.

Wer nun die Aachener Straße erreichen möchte, muss einen Umweg nehmen und über die neue Bahnrampe in der Eurener Straße fahren. Die Stadt hat in dem Bereich bereits neue Verkehrsschilder aufgestellt, die auf die geänderte Regelung hinweisen.

Quelle: Trier – zur Originalmeldung

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