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Trier führt Kastrierungspflicht für Freigängerkatzen ein

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Ab dem 1. August müssen Katzenbesitzer in Trier ihre Tiere kastrieren und registrieren lassen. Die Stadt will so das Leid von herrenlosen Katzen beenden.

In Trier (Rheinland-Pfalz) gelten ab dem 1. August 2026 neue Regeln für Katzenhalter. Wer seine Katze nach draußen lässt, muss sie künftig kastrieren oder sterilisieren lassen. Außerdem müssen die Tiere gekennzeichnet und registriert werden. Damit die Besitzer Zeit für die Umsetzung haben, gibt es eine Übergangsfrist bis zum Ende des Jahres.

Der Grund für die neue Verordnung ist die hohe Zahl an herrenlosen Katzen in der Stadt. Viele dieser Tiere sind krank, hungrig und leben unter schlechten Bedingungen. Da man die Besitzer oft nicht finden kann, müssen Tierheime und Tierschutzvereine einspringen. Das kostet viel Geld, das teilweise aus Steuergeldern bezahlt wird. Aktuell befinden sich im Tierheim rund 60 Jungkatzen, die fast alle aus dem Stadtgebiet kommen.

Die Stadt will die Regeln vor allem durch Aufklärung durchsetzen und arbeitet mit Tierärzten und dem Tierheim zusammen. Wenn eine Katze gefunden wird, kann man über die Kennzeichnung prüfen, wem sie gehört und ob sie kastriert ist. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit Geldbußen rechnen. Wenn kein Besitzer gefunden wird, kommt das Tier ins Tierheim.

Die Pflicht gilt für Kater und Katzen gleichermaßen. Unkastrierte Kater sorgen nämlich nicht nur für mehr Nachwuchs, sondern verletzen sich auch häufiger bei Revierkämpfen. Für die Halter bringt die Regelung ebenfalls Vorteile: Kastrierte Katzen machen oft weniger weite Streifzüge und sind gesundheitlich stabiler. Zudem finden entlaufene Tiere durch die Registrierung schneller wieder nach Hause.

Dezernent Ralf Britten und Vertreter des Tierheims begrüßen die neue Verordnung als wichtigen Schritt für das Tierwohl.

Quelle: Trier – zur Originalmeldung

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