Treuchtlingen verbietet das Verbrennen von Gartenabfällen
Die Stadt Treuchtlingen (Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen) hat eine alte Regelung aufgehoben. Bisher war es unter bestimmten Bedingungen erlaubt, holzige Gartenabfälle in bebauten Ortsteilen zu verbrennen. Das ist nun nicht mehr gestattet. Der Stadtrat hatte dies bereits im März 2017 beschlossen.
Wer seinen Garten aufräumt, kann die Abfälle nun zum Wertstoffhof in der Dietfurter Straße 2 bringen. Dabei gibt es eine wichtige Regel: Holzige Abfälle und normales Grüngut, wie zum Beispiel Rasenschnitt oder Laub, müssen strikt getrennt abgegeben werden. Für beides kostet ein Kubikmeter Material jeweils 4,00 Euro.
Zusätzlich gibt es Änderungen bei der Entsorgung von Silofolien. Bisher konnten diese an vielen Wertstoffhöfen, auch in Treuchtlingen, kostenlos abgegeben werden. Das ist wegen der aktuellen Marktlage nicht mehr sinnvoll. Seit dem 1. Januar 2020 kosten Silofolien 30,00 Euro pro Kubikmeter, sofern sie an den Recyclinghöfen oder Wertstoffhöfen mit Sperrmüllannahme abgegeben werden.
Die Stadt weist darauf hin, dass die Wertstoffhöfe aus Platzgründen nur kleine Mengen annehmen können. Das gilt für Mengen bis etwa zwei Kubikmeter. Wer mehr zu entsorgen hat, muss eine private Entsorgungsfirma beauftragen.
Der Wertstoffhof in Treuchtlingen ist mittwochs und freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr sowie von 13.00 bis 17.00 Uhr geöffnet. Samstags kann man dort von 8.30 bis 13.00 Uhr vorbeifahren.