Tornesch: So sperren Sie Ihre Daten im Melderegister
Wer nicht möchte, dass seine privaten Daten an bestimmte Stellen weitergegeben werden, kann in Tornesch (Kreis Pinneberg, Schleswig-Holstein) eine Übermittlungssperre einrichten. Die Meldebehörde erinnert nun jährlich an dieses Recht nach dem Bundesmeldegesetz.
Es gibt verschiedene Fälle, in denen Daten weitergegeben werden. So können Familienangehörige von Mitgliedern einer Religionsgesellschaft unter bestimmten Bedingungen widersprechen, dass ihre Daten an diese Religionsgesellschaften fließen. Zudem können Bürger verhindern, dass ihre Informationen an Parteien oder Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen gehen.
Ein weiterer Punkt sind die sogenannten Jubiläen. Normalerweise dürfen Mandatsträger, die Presse oder der Rundfunk wissen, wer in der Stadt einen besonderen Geburtstag oder ein Ehejubiläum feiert. Das gilt für den 70. Geburtstag, jeden weiteren fünften Geburtstag sowie ab dem 100. Geburtstag jedes Jahr. Auch die Goldene Hochzeit und jedes weitere Ehejubiläum fallen darunter. In diesen Fällen werden Name, Anschrift und das Datum des Jubiläums weitergegeben, sofern keine Sperre vorliegt.
Zuletzt gibt es die Weitergabe von Daten an Adressbuchverlage. Hierbei werden bei allen Einwohnern über 18 Jahren der Name, der Doktorgrad und die aktuelle Adresse übermittelt.
Die Einrichtung dieser Sperren kostet kein Geld. Wer eine Sperre beantragt, muss dies nicht mehr jedes Jahr tun; sie gilt so lange, bis man sie wieder aufhebt. Der Antrag kann formlos per E-Mail an [email protected] gestellt werden. Alternativ können die Betroffenen das Formular direkt im Einwohnermeldeamt der Stadt Tornesch abholen. Für Fragen stehen die Mitarbeiter im Amt zur Verfügung.
Quelle: Tornesch – zur Originalmeldung