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Tirschenreuth: Grundbesitzer müssen Änderungen an Grundsteuer melden

Wer sein Haus angebaut oder die Nutzung eines Grundstücks geändert hat, muss dies dem Finanzamt melden. Die Stadt Tirschenreuth erinnert an die gesetzliche Pflicht zur Änderungsanzeige.

In Tirschenreuth (Oberpfalz, Bayern) gibt es wichtige Regeln für alle, die Grundbesitz oder land- und forstwirtschaftliche Betriebe besitzen. Seit dem 1. Januar 2022 wurde die Basis für die Grundsteuer festgelegt, die ab dem 1. Januar 2025 gilt. Wenn sich am Eigentum nach diesem Stichtag etwas geändert hat, müssen die Besitzer das dem Finanzamt melden.

Das betrifft viele verschiedene Fälle. Wer zum Beispiel einen Wintergarten angebaut oder ein Haus abgerissen hat, muss dies anzeigen. Auch wenn sich die Nutzung ändert, ist eine Meldung nötig. Das gilt etwa, wenn eine Wohnung nun als Arztpraxis genutzt wird oder eine landwirtschaftliche Wiese zu Bauland wurde. Ebenfalls melden müssen Eigentümer, wenn ein Gebäude erstmals unter Denkmalschutz gestellt wurde oder wenn ein Mietshaus in Eigentumswohnungen aufgeteilt wurde.

Die Pflicht zur Meldung besteht auch dann, wenn es bereits einen Notarvertrag gibt oder eine Baugenehmigung beantragt wurde. Man wird vom Finanzamt nicht extra dazu aufgefordert, sondern muss von sich aus aktiv werden. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn das gesamte Grundstück verkauft, verschenkt oder vererbt wurde. In diesen Fällen bekommt das Finanzamt die Information normalerweise automatisch mit.

Die Fristen sind dabei streng: Änderungen müssen grundsätzlich bis zum 31. März des nächsten Jahres gemeldet werden. Wer also im Februar 2027 einen Anbau fertigstellt, hat bis zum 31. März 2028 Zeit für die Anzeige. Falls das zeitlich nicht klappt, sollte man frühzeitig beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen.

Zuständig für die Meldung sind die Eigentümer des Grundstücks oder des Gebäudes. Wenn ein Grundstück mehreren Menschen gehört, reicht es aus, wenn nur eine Person die Anzeige abgibt.

Quelle: Tirschenreuth – zur Originalmeldung

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