Tiefenbronn: Grund- und Gewerbesteuer bis 15. August fällig
In Tiefenbronn (Enzkreis, Baden-Württemberg) steht der nächste Termin für die Steuern an. Am 15. August wird die dritte Rate der Grundsteuer sowie der Gewerbesteuer fällig.
Wer ein Lastschriftmandat hat und die Gemeinde die Beträge automatisch abbuchen lässt, muss nichts weiter tun. Alle anderen müssen die Zahlung selbst erledigen.
Das Steueramt bittet darum, den Termin genau einzuhalten. Wer zu spät zahlt, muss mit Mahngebühren und Säumniszuschlägen rechnen. Diese zusätzlichen Kosten lassen sich durch eine pünktliche Überweisung vermeiden.
Damit das Geld richtig zugeordnet werden kann, ist ein wichtiges Detail nötig: Wer überweist, soll unbedingt das Buchungszeichen angeben. Nur so kann das Bürgermeisteramt die Zahlung schnell und fehlerfrei verbuchen.