Thüringen: Volksbegehren gegen Gebietsreform zugelassen
In Thüringen geht der Streit um die neuen Kreisgrenzen in die nächste Runde. Christian Carius (CDU), der Präsident des Thüringer Landtages, hat das Volksbegehren gegen die Gebietsreform am 14. Dezember 2016 zugelassen. Die Unterstützung in der Bevölkerung war deutlich sichtbar: Während für den Antrag eigentlich nur 5.000 Unterschriften gereicht hätten, sammelten die Initiatoren bis zum Ende der Frist insgesamt 40.664 gültige Unterschriften.
Jetzt liegt der Ball bei der Landesregierung. Sie hat einen Monat Zeit zu entscheiden, ob sie den Thüringer Verfassungsgerichtshof einschaltet. Das passiert dann, wenn die Regierung glaubt, dass das Volksbegehren gegen den sogenannten Finanzvorbehalt verstößt. Dabei geht es darum, ob die Pläne des Volksbegehrens zu stark in die Finanzen des Landes eingreifen würden.
Parallel dazu gibt es weiteren Widerstand. Mehrere Parteien, Institutionen, Landkreise und Gemeinden wollen unabhängig vom Volksbegehren gegen die Reform klagen.
Zudem gibt es neue Ideen für die Grenzziehung. Wirtschaftsverbände und Kammern haben einen Alternativvorschlag eingebracht. Sie meinen, dass ihr Plan die tatsächlichen Verbindungen zwischen den Regionen besser abbildet. Für die Menschen im Altenburger Land (Thüringen) ändert das jedoch wenig: Auch dieser neue Vorschlag sieht vor, dass die Landkreise Altenburger Land und Greiz sowie die kreisfreie Stadt Gera zu einem großen Kreis fusionieren. Dies entspricht auch der Meinung des Innenministeriums.
Ob und wie die Gebietsreform nun tatsächlich umgesetzt wird, bleibt abzuwarten. Die Ermittlungen und rechtlichen Prüfungen dauern an.
Quelle: Dobitschen – zur Originalmeldung