Thüringen prüft Volksbegehren gegen Gebietsreform juristisch
In der Nacht vom 9. auf den 10. Januar 2017 hat die Thüringer Landesregierung eine wichtige Entscheidung getroffen. Sie lässt nun vom Landesverfassungsgericht in Weimar prüfen, ob das Volksbegehren gegen die Gebietsreform überhaupt zulässig ist.
Die Initiatoren des Begehrens hatten zuvor eine große Welle ausgelöst. Sie sammelten über 40.000 Unterschriften, obwohl eigentlich nur 5.000 gereicht hätten. Doch nun setzt die Regierung auf den Rechtsweg. Der Grund dafür ist der sogenannte Haushaltsvorbehalt. Das bedeutet: Ein Volksbegehren ist nicht erlaubt, wenn es die Finanzhoheit der Landesregierung berührt.
Ein konkreter Streitpunkt ist die sogenannte Hochzeitsprämie. Das ist Geld, das Kommunen bekommen, wenn sie sich in der Freiwilligkeitsphase selbst zusammenschließen.
Für den Verein „Selbstverwaltung für Thüringen e.V.“, in dem auch die Gemeinde Dobitschen (Landkreis Altenburger Land, Thüringen) Mitglied ist, sieht es nun schlecht aus. Die Erfolgsaussichten sinken erheblich. Juristische Kämpfe dauern oft Monate. Es ist fraglich, ob in dem engen Zeitplan überhaupt noch Platz für solche Verfahren ist.
Hinter den Kulissen soll es hart zugegangen sein. Teilnehmer an den Gesprächen berichten von harten Verhandlungen. Gleichzeitig sagt die Landesregierung, dass sie trotzdem bereit ist, mit dem Verein zu reden.
Ob dieses Vorgehen zu dem Versprechen der Regierung passt, mehr direkte Demokratie zu ermöglichen, müssen die Parteien nun selbst erklären.
Quelle: Dobitschen – zur Originalmeldung