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Teugn: Regenwasser aus neuem Handwerkerhof soll in Bach fließen

Im Baugebiet „Handwerkerhof“ in Teugn soll das Regenwasser in das Roithbauernbächlein geleitet werden. Wer dagegen ist, kann jetzt Einspruch einlegen.

In Teugn (Landkreis Kelheim, Bayern) gibt es Pläne für ein neues Baugebiet. Auf einer Fläche von 2,81 Hektar soll ein sogenannter „Handwerkerhof“ entstehen. Insgesamt sind dort 16 Parzellen geplant. Damit das Regenwasser von den Flächen sicher abfließen kann, will der Zweckverband zur Abwasserbeseitigung Bad Abbach – Teugn das Wasser in das Roithbauernbächlein leiten.

Für dieses Vorhaben braucht der Verband eine spezielle wasserrechtliche Erlaubnis vom Landratsamt Kelheim. Da es sich um eine öffentliche Aufgabe handelt, wird dies als wichtiger Zweck eingestuft. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist laut Behörde in diesem Fall nicht nötig.

Jetzt haben die Bürger die Chance, sich das Vorhaben genau anzusehen. Die Pläne und alle Unterlagen liegen vom 20. Juli 2026 bis zum 19. August 2026 auf der Internetseite des Landkreises Kelheim unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ bereit.

Wer durch die Pläne in seinen Rechten berührt wird, kann Einwendungen erheben. Die Frist dafür läuft bis Mittwoch, den 2. September 2026. Die Einwendungen müssen schriftlich beim Landratsamt Kelheim in der Donaupark 12 oder bei der Verwaltungsgemeinschaft Saal/Do. in der Rathausstraße 4 eingereicht werden. Alternativ ist ein Termin zur Niederschrift nach Absprache möglich.

Wichtig: Eine einfache E-Mail reicht nicht aus, es muss die echte Schriftform sein. In dem Schreiben müssen Name und Anschrift stehen sowie klar werden, was genau stört. Wer die Frist verpasst, kann später in der Regel keinen Einspruch mehr einlegen.

Ob es zu einem Termin kommt, an dem die Einwände besprochen werden, entscheidet das Landratsamt später. Am Ende wird die Behörde entscheiden, ob die Erlaubnis für die Ableitung des Wassers erteilt wird.

Quelle: Landkreis Kelheim – zur Originalmeldung

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