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Taufkirchen beschließt Bebauungsplan für Solaranlage

In Taufkirchen gibt es neue Regeln für eine interkommunale Freiflächenphotovoltaikanlage. Der entsprechende Bebauungsplan ist nun offiziell in Kraft getreten.

Die Gemeinde Taufkirchen (Landkreis München, Bayern) hat den Weg für eine interkommunale Freiflächenphotovoltaikanlage geebnet. Der Bau- und Umweltausschuss hat den Bebauungsplan Nr. 110 bereits am 13. August 2026 als Satzung beschlossen. Mit der offiziellen Bekanntmachung vom 27. August 2026 tritt die Planung nun rechtlich in Kraft.

Wer genau wissen möchte, wo und wie die Solaranlage entstehen soll, kann die Unterlagen einsehen. Im Rathaus der Gemeinde Taufkirchen im Köglweg 3 liegen der Bebauungsplan, der Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Umweltbericht aus. Die Dokumente befinden sich in der Bauverwaltung im zweiten Obergeschoss in Zimmer 205.

Interessierte können die Unterlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten prüfen und Auskunft zum Inhalt verlangen. Auch die im Plan genannten DIN-Normen liegen dort aus. Die Gemeinde bittet darum, vorher einen Termin zu vereinbaren. Das ist entweder per E-Mail an [email protected] oder telefonisch unter 089 666722-222 möglich.

Zusätzlich weist die Gemeinde auf die rechtlichen Voraussetzungen hin, falls jemand Formfehler im Verfahren oder Mängel bei der Abwägung geltend machen möchte.

Quelle: Taufkirchen – zur Originalmeldung

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