Taubergießen: Stocherkahnfahrten wegen Trockenheit verboten
Im Naturschutzgebiet Taubergießen (Landkreis Emmendingen, Baden-Württemberg) wird es vorerst ruhiger. Das Regierungspräsidium Freiburg hat entschieden, dass ab dem 13. August 2026 auch die gewerblichen Fahrten mit den traditionellen Stocherkähnen, den sogenannten Nachen, untersagt sind. Die Anbieter dürfen ihre Gäste also nicht mehr durch die Auenlandschaft steuern.
Der Grund für das Verbot ist die anhaltende Trockenheit. In den letzten Wochen sind die Pegelstände der Gewässer stark gesunken, während das Wasser immer wärmer wurde. Das setzt die Natur unter extremen Stress. Um die Fische und Wasservögel zu schützen, müssen die Belastungen im Wasser jetzt so gering wie möglich gehalten werden.
Das ist nicht die erste Einschränkung in der Region. Bereits seit dem 18. Juli dürfen private Boote wie Kanus, Kajaks oder Schlauchboote nicht mehr genutzt werden. Das gilt für die Blinde Elz und den Altrhein im Taubergießen sowie für die Alte Elz im Naturschutzgebiet Elzwiesen.
Wie lange das Verbot für die Stocherkähne gilt, steht noch nicht genau fest. Es ist an die Dauer der Regeln für die privaten Bootsfahrten geknüpft. Erst wenn die Wasserstände wieder steigen und die Temperaturen sinken, wird das Fahrverbot aufgehoben.
Die Behörden werden kontrollieren, ob sich alle an die Regeln halten. Wer trotzdem auf das Wasser geht, muss mit einem Bußgeld rechnen.