Taubergießen: Stocherkahnfahrten wegen Trockenheit verboten
Im Naturschutzgebiet Taubergießen (Landkreis Emmendingen, Baden-Württemberg) wird es vorerst stiller. Das Regierungspräsidium Freiburg hat entschieden, dass ab dem 13. August 2026 auch die gewerblichen Fahrten mit den traditionellen Stocherkähnen untersagt sind. Die Anbieter dürfen ihre Gäste also nicht mehr durch die Auenlandschaft stochern.
Der Grund für das Verbot ist die anhaltende Trockenheit in diesem Sommer. Die Pegelstände in den Gewässern sind in den letzten Wochen stark gesunken, während das Wasser immer wärmer wurde. Das belastet die Natur extrem. Um die Fische und Wasservögel zu schützen, will die Naturschutzverwaltung die Belastung der Gewässer so gering wie möglich halten.
Dies ist nicht die erste Einschränkung in der Region. Bereits seit dem 18. Juli dürfen private Boote wie Kanus, Kajaks oder Schlauchboote nicht mehr genutzt werden. Das gilt für die Blinde Elz, den Altrhein im Taubergießen sowie die Alte Elz im Naturschutzgebiet Elzwiesen.
Wie lange das Verbot für die Stocherkähne gilt, steht noch nicht genau fest. Es ist an die Dauer des Verbots für die privaten Boote geknüpft. Erst wenn die Wasserstände wieder steigen und die Temperaturen sinken, werden die Fahrten wieder erlaubt.
Die zuständigen Behörden werden kontrollieren, ob sich alle an die Regeln halten. Wer trotzdem auf das Wasser geht, muss mit einem Bußgeld rechnen.