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Stulln führt neue Regeln für Grüngut ein

Copyright und Urheber siehe Stulln

In Stulln gelten ab September neue Satzungen für die Entsorgung von Grüngut. Auch die Gebühren werden angepasst.

Der Gemeinderat in Stulln (Landkreis Schwandorf, Bayern) hat am 28. Juli 2026 zwei wichtige Entscheidungen getroffen. Es geht dabei um die Entsorgung von Grüngut in der Gemeinde.

Zum einen wurde eine neue Grüngutentsorgungssatzung erlassen. Zum anderen gibt es eine neue Gebührensatzung für die öffentliche Entsorgung von Grüngut. Beide Regelungen treten am 1. September 2026 in Kraft.

Wer genau wissen möchte, was sich ändert und wie hoch die neuen Gebühren sind, kann die Details in der Gemeinde einsehen. Die Bekanntmachung sowie die vollständigen Satzungen stehen auf der Webseite der Gemeinde unter den Punkten „Downloads“ und „Links“ zum Abruf bereit.

Quelle: Stulln – zur Originalmeldung

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