Streik an der Charité: Gericht legt Notdienst fest
Seit dem 2. September 2026 gibt es an der Charité (Berlin) einen dreitägigen Warnstreik. Die Gewerkschaft ver.di hatte die Belegschaft dazu aufgerufen, ab der Frühschicht die Arbeit niederzulegen. Grund ist ein Tarifvertrag für die Gesundheitsberufe, den die Klinik zum 31. August gekündigt hat. Die Verhandlungen über einen neuen Vertrag liefen zwar, führten aber bisher zu keinem Ergebnis.
Jetzt gab es Streit darüber, wie viele Mitarbeiter während des Streiks im Notdienst bleiben müssen. Die Gewerkschaft wollte nur so viele Leute einteilen, wie es normalerweise an einem Wochenende nötig ist. Die Klinik-Leitung sah das anders. Sie argumentierte, dass die Charité als größtes Krankenhaus der Stadt eine wichtige Versorgung aufrechterhalten muss. Aus Sicht der Klinik waren etwa 80 Prozent des normalen Personals nötig, um die Patienten sicher zu versorgen.
Da man sich nicht einigen konnte, ging die Charité vor Gericht. Das Arbeitsgericht Berlin hat nun entschieden: Die Klinik bekommt recht. In 15 verschiedenen Bereichen an drei Standorten wurde der Notdienstplan so festgelegt, wie die Klinik es gefordert hat. Das Gericht begründete dies mit den medizinischen Risiken für die Patienten. Zwar werde dadurch das Streikrecht der Mitarbeiter eingeschränkt, aber das sei in diesem Fall notwendig.
Die Gewerkschaft ver.di kann gegen dieses Urteil noch Berufung beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg einlegen. Ob es bald eine Einigung bei den Tarifverhandlungen gibt, ist derzeit nicht bekannt.