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Stemwede: Kieferorthopädie bleibt für alle Patienten zugänglich

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Bürgermeister Kai Abruszat begrüßt eine Entscheidung aus Berlin. Damit bleibt die Zahnarztversorgung in der Gemeinde gesichert.

In der Gesundheitsreform des Bundes gibt es eine wichtige Änderung: Der geplante sogenannte Fachzahnarztvorbehalt für kieferorthopädische Behandlungen wurde gestrichen. Das bedeutet für die Menschen in Stemwede (Kreis Minden-Lübbecke, Nordrhein-Westfalen), dass Zahnärzte, die kieferorthopädisch tätig sind, auch weiterhin gesetzlich versicherte Patienten behandeln dürfen.

Bürgermeister Kai Abruszat hatte sich gemeinsam mit der Zahnärztin Janina Kopp von der Gemeinschaftspraxis „Damstra Glatzel Hohn & Kopp“ aus Levern gegen diese Regelung gewehrt. Beide hatten ihre Bedenken unter anderem beim Deutschen Städte- und Gemeindebund vorgebracht. Ziel war es, den Politikern in Berlin klarzumachen, welche Probleme eine solche Regelung gerade auf dem Land auslösen würde.

Für den Bürgermeister ist die Entscheidung ein Erfolg. Er betont, dass die Versorgung direkt vor Ort erhalten bleibt und bewährte Praxen ihre Arbeit fortsetzen können. Das sei vor allem für Familien im ländlichen Raum eine gute Nachricht. Auch Janina Kopp sieht in dem Beschluss ein wichtiges Signal. Vor allem Kinder und Jugendliche würden von einer flächendeckenden und hochwertigen Versorgung profitieren.

Die Entscheidung des Bundestages sorgt nun dafür, dass die bestehenden Strukturen in der Region nicht gefährdet werden. Weitere Details zur Umsetzung der Gesundheitsreform sind derzeit nicht bekannt.

Quelle: Stemwede – zur Originalmeldung

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