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Stadt Friedrichroda sucht neuen Sachbearbeiter für Ordnungsverwaltung

Bild Stellenausschreibung Copyright und Urheber siehe Friedrichroda

Die Stadtverwaltung in Friedrichroda (Landkreis Gotha, Thüringen) besetzt eine unbefristete Stelle. Gesucht wird Verstärkung für die Ordnungsbehörde ab November.

In Friedrichroda (Landkreis Gotha, Thüringen) wird ab dem 1. November 2026 ein neuer Sachbearbeiter für die Ordnungsverwaltung gesucht. Die Stelle ist unbefristet und sieht eine durchschnittliche Arbeitszeit von 35 Stunden pro Woche vor.

Das Aufgabengebiet ist breit gefächert. Der neue Mitarbeiter kümmert sich unter anderem um die Haushaltsplanung und das Rechnungswesen. Auch die Verwaltung der Feuerwehren gehört dazu. Zudem stehen der Baumschutz, die Kontrolle des Straßenbegleitgrüns und die Pflege der Friedhöfe auf der Liste. Weitere Themen sind der Vollzug des Thüringer Tiergefahrengesetzes, die Straßenreinigungssatzung sowie Angelegenheiten rund um Obdachlose. Ein wichtiger Punkt ist zudem die Planung und Abrechnung des Winterdienstes. Wer die Stelle antritt, vertritt im Bedarfsfall auch den Amtsleiter der Ordnungsverwaltung.

Die Stadt sucht jemanden mit einer abgeschlossenen Ausbildung als Verwaltungsfachangestellter, eine kaufmännische Ausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation. Wichtig sind gute Umgangsformen, Freundlichkeit im Kontakt mit den Bürgern sowie der sichere Umgang mit dem Computer.

Die Bezahlung erfolgt nach den tariflichen Vorschriften des TVöD, bei entsprechenden Voraussetzungen in der Entgeltgruppe 8. Neben der unbefristeten Anstellung bietet die Stadt 30 Tage Urlaub, eine Jahressonderzahlung, vermögenswirksame Leistungen und eine betriebliche Altersvorsorge. Die Arbeitszeiten sollen flexibel und familienfreundlich gestaltet sein.

Interessierte müssen ihre Bewerbungsunterlagen inklusive Lebenslauf und Zeugnissen bis zum 30. August 2026 einreichen. Die Unterlagen gehen an die Stadt Friedrichroda, zu Händen der Geschäftsführenden Beamtin, Gartenstraße 9, 99894 Friedrichroda. Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt behandelt und sollten einen entsprechenden Nachweis beifügen. Reisekosten werden nicht übernommen.

Quelle: Friedrichroda – zur Originalmeldung

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