Solms sucht Nachbarschaftshelfer für pflegebedürftige Menschen
In Solms (Lahn-Dill-Kreis, Hessen) gibt es viele Menschen, die im Alltag Hilfe brauchen. Wer Zeit hat und pflegebedürftigen Menschen in der Nachbarschaft unter die Arme greifen möchte, kann sich nun als qualifizierter Nachbarschaftshelfer anerkennen lassen.
Diese Anerkennung ist wichtig für das Geld. Wenn man offiziell anerkannt ist, kann die Hilfe über den monatlichen Entlastungsbetrag der Kranken- oder Pflegekasse abgerechnet werden. Das sind aktuell 131 Euro im Monat. Dabei gibt es eine wichtige Regel: Die Aufwandsentschädigung pro Stunde darf den gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro nicht überschreiten.
Wer mitmachen will, muss einige Unterlagen einreichen. Dazu gehören ein ausgefüllter Erhebungsbogen, ein aktuelles Führungszeugnis (maximal drei Monate alt) und ein Nachweis über eine Privathaftpflichtversicherung, die nicht älter als ein Jahr sein darf. Außerdem ist ein Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs nötig, der maximal drei Jahre zurückliegt.
Besondere Regeln gelten für die Hilfe bei Kindern oder Jugendlichen. In diesem Fall wird ein erweitertes Führungszeugnis verlangt. Zudem muss ein Erste-Hilfe-Kurs speziell für Kinder nachgewiesen werden.
Beratung und Anträge gibt es beim Lahn-Dill-Kreis im Fachdienst Hilfen für pflegebedürftige Menschen. Ansprechpartnerin ist Frau Mützel. Sie ist unter der Telefonnummer 06441 407-1420 oder per E-Mail unter [email protected] erreichbar. Die Adresse lautet Karl-Kellner-Ring 55 in 35576 Wetzlar. Alle Formulare stehen auch online auf der Webseite des Lahn-Dill-Kreises unter www.lahn-dill-kreis.de/sozialleistungen/alter-pflege/ zur Verfügung.
Quelle: Solms – zur Originalmeldung