Skoda-Fahrer flüchtet durch zwei Länder und brennt aus
Alles begann am Montagabend gegen 20:30 Uhr in Konstanz (Baden-Württemberg). Ein 27-jähriger Portugiese fuhr mit seinem Skoda auf dem Verbindungsweg von der Hafenstraße Richtung Wiesenstraße. Dort wollten Zollbeamte des Schweizer Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit ihn kontrollieren. Doch statt anzuhalten, wendete der Mann abrupt und raste mit hoher Geschwindigkeit davon.
Der Fahrer schoss über die Hafenstraße und die Bodanstraße in Richtung Schnetztor. Dabei überholte er rücksichtslos und fuhr mehrfach auf der Gegenfahrbahn. Die Zollstreife brach die Verfolgung schließlich ab, weil die Situation für andere Autofahrer zu gefährlich geworden war.
Etwa eine Stunde später, gegen 21:10 Uhr, tauchte der Skoda erneut am Grenzübergang Bietingen auf. Der Mann ignorierte die Anweisungen der Beamten und raste erneut davon. Diesmal führte die Jagd über das Schweizer Gebiet. Während der Fahrt verlor der Skoda Teile seiner Reifen. Durch die herumfliegenden Trümmer wurden mehrere andere Autos beschädigt.
Der Fahrer fuhr nun nur noch auf den Felgen weiter. Er überquerte den Grenzübergang Rheinau und kam so wieder zurück nach Deutschland. Kurz darauf, gegen 21:25 Uhr, geschah das Unglück: Auf der K6582 zwischen Jestetten und Altenburg fing der Wagen aus bisher ungeklärten Gründen Feuer. Die Freiwillige Feuerwehr war schnell vor Ort, doch der Skoda brannte komplett aus. Der Fahrer blieb glücklicherweise unverletzt.
Nach dem Brand versuchte der Mann noch einmal zu Fuß zu flüchten. Zollbeamte konnten ihn jedoch schnell fassen und nahmen ihn vorläufig fest. Später wurde er an die deutsche Polizei übergeben. Wie sich herausstellte, besitzt der in der Schweiz lebende Mann gar keinen Führerschein.
Die Polizei sucht nun Zeugen. Wer an der Hafenstraße, Bodanstraße oder am Schnetztor durch die Fahrweise des Mannes gefährdet wurde, soll sich unter der Telefonnummer 07531 995-2222 melden. Dem Mann drohen nun mehrere Strafverfahren, unter anderem wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens. Ob und inwieweit er sich weiter strafbar gemacht hat, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.