Sindelfingen hebt Grillverbot an öffentlichen Plätzen auf
In Sindelfingen (Landkreis Böblingen, Baden-Württemberg) ist das Grillen an öffentlichen Stellen wieder erlaubt. Die Stadt hat das Verbot mit Wirkung vom 22. Juli 2026 aufgehoben. Grund dafür ist das Wetter: Es besteht momentan keine erhöhte Brandgefahr mehr in den Wäldern oder auf den Grünflächen.
Wer die Grillstellen im Stadtwald oder auf anderen öffentlichen Flächen nutzt, muss sich jedoch an feste Regeln halten. Das Grillen ist nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen erlaubt. Wer eigene Grillgeräte mitbringt, darf diese nicht benutzen.
Besonders im Wald gibt es strenge Vorschriften aus dem Landeswaldgesetz. Vom 1. März bis zum 31. Oktober gilt im Wald ein generelles Rauchverbot. Wer außerhalb des Waldes ein offenes Feuer macht, muss darauf achten, dass der Abstand zum Waldrand mindestens 100 Meter beträgt.
Die Stadt erinnert zudem daran, dass jedes Feuer immer beaufsichtigt werden muss. Bevor man den Platz verlässt, muss die Glut vollständig gelöscht sein. Sollte es dennoch zu einem Brand kommen, muss sofort die Feuerwehr unter der Nummer 112 gerufen werden.