Selters (Taunus): Gemeinde kontrolliert Straßenreinigung
In Selters (Taunus, Landkreis Limburg-Weilburg) erinnert die Gemeindeverwaltung die Bewohner an ihre Pflichten. Grundstückseigentümer und Anlieger müssen laut Satzung dafür sorgen, dass die Gehwege und die Straßenabschnitte bis zur Mitte der Fahrbahn sauber bleiben. Das bedeutet konkret: Laub, Schmutz und Unkraut müssen regelmäßig entfernt werden.
Besonders wichtig ist dabei die Reinigung von Straßenrinnen und Einläufen. Wenn diese verstopft sind, kann das Regenwasser bei starkem Niederschlag nicht mehr abfließen. Das führt schnell zu Wasseransammlungen oder sogar zu Überschwemmungen in den Straßen.
Neben dem Kehren geht es auch um die Pflege von Grünanlagen. Bäume, Äste und Hecken müssen vorausschauend geschnitten werden. Die allgemeine Brut- und Setzzeit läuft vom 1. März bis zum 30. September. Nach diesem Zeitraum sollten die notwendigen Rückschnitte erledigt werden. Nur wenn es wirklich um die Verkehrssicherheit geht, sind Pflege- und Formschnitte auch während der Schutzzeit erlaubt.
Wer die Reinigung vernachlässigt, riskiert nun eine Strafe. Das Ordnungsamt wird in den kommenden Wochen vermehrt kontrollieren. Da das Ignorieren der Reinigungspflicht eine Ordnungswidrigkeit ist, können Bußgelder von bis zu 500 Euro verhängt werden.
Die vollständige Satzung über die Straßenreinigung kann auf der Webseite der Gemeinde unter www.selters-taunus.de eingesehen werden.