Seeheim-Jugenheim will Steuern für Spielautomaten und Billardtische
In Seeheim-Jugenheim (Landkreis Darmstadt-Dieburg, Hessen) gibt es seit dem 15. März eine neue Regelung für die Steuer auf Spielgeräte. Die Gemeinde hat die Satzung angepasst, damit sie mit der aktuellen Rechtsprechung übereinstimmt. Nun prüft die Verwaltung, ob alle steuerpflichtigen Geräte und Betriebe auch wirklich erfasst sind.
Das betrifft alle, die öffentlich zugängliche Spiel- und Geschicklichkeitsgeräte betreiben. Dazu gehören nicht nur klassische Geldspielautomaten mit Gewinnchance, sondern auch Geräte ohne Gewinnmöglichkeit. Sogar Billardtische, Dartscheiben, Tischfußballgeräte oder PCs in Spielhallen fallen darunter, wenn man an ihnen spielen kann. Auch Spielclubs und Casinos, in denen um Geld oder Sachwerte gespielt wird, müssen die Steuer zahlen.
Wer solche Geräte aufstellt oder einen Spielbetrieb führt, muss dies sofort beim Steueramt melden. Außerdem ist jedes Quartal eine Steueranmeldung fällig. Diese muss bis zum 15. Tag nach Ende des Vierteljahrjahres vorliegen. Die Betreiber müssen die Steuer selbst ausrechnen und pünktlich überweisen.
Die Gemeinde bittet alle Betreiber, die sich bisher noch nicht gemeldet haben, dies nun sofort nachzuholen. Die Anmeldung kann schriftlich oder per E-Mail an das Steueramt in der Schulstraße 12 erfolgen. Unter der Telefonnummer 06257/990-160 oder per Mail an [email protected] lassen sich weitere Fragen klären.