Seefeld: Bauanträge ab Januar nur noch digital
In der Gemeinde Seefeld (Landkreis Starnberg, Bayern) gibt es eine wichtige Änderung für alle, die ein Bauvorhaben planen. Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue gesetzliche Regeln für die Zuständigkeit im Bauantragsverfahren.
Das bedeutet konkret: Bauanträge dürfen dann nicht mehr auf dem alten Weg eingereicht werden. Wer bauen möchte, muss seine Unterlagen digital beim Landratsamt Starnberg einreichen.
Neben dieser Neuerung gibt es weitere Informationen für die Bürger im Ort. Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung stellt eine Broschüre zum Thema Starkregen bereit, die Tipps für den Umgang mit extremen Regenfällen gibt. Zudem gibt es für Hausbesitzer, die über eine Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlage nachdenken, ein neues Online-Solarkataster des Landkreises Starnberg. Dort lässt sich prüfen, ob das eigene Dach für Solarzellen geeignet ist.
Auch im Wald ist Vorsicht geboten. Die Gemeinde bittet Hundebesitzer, ihre Tiere während der aktuellen Saison an der Leine zu führen. Ohne Leine schrecken Hunde das Wild oft auf oder jagen es, was die Tiere stark stresst.
Für Geschichtsinteressierte gibt es zudem Neuigkeiten: Die Chronik zur Ortsgeschichte von Seefeld wurde erweitert. Der zweite Band der Chronik ist ab sofort verfügbar.
Weitere Details zu den digitalen Bauanträgen und den anderen Themen finden sich auf der Webseite der Gemeinde.
Quelle: Seefeld – zur Originalmeldung