Seefeld: Bauanträge ab Januar nur noch digital
Für Bauherren in Seefeld (Landkreis Starnberg, Bayern) gibt es eine wichtige Änderung im Alltag. Wer ab dem 1. Januar 2025 ein Bauvorhaben plant, kann seine Unterlagen nicht mehr wie gewohnt einreichen.
Die gesetzliche Zuständigkeit im Bauantragsverfahren wurde geändert. Das bedeutet konkret: Bauanträge müssen ab diesem Datum digital beim Landratsamt Starnberg eingereicht werden. Die Gemeinde selbst ist für diesen Schritt nicht mehr die erste Anlaufstelle.
Neben dieser Änderung gibt es weitere Informationen für die Bewohner. Wer eine Solaranlage auf dem Dach plant, kann nun das Online-Solarkataster des Landkreises Starnberg nutzen. Dort lässt sich prüfen, ob das eigene Haus für Photovoltaik oder Solarthermie geeignet ist.
Zudem gibt es einen Appell an alle Hundebesitzer in der Gemeinde. Da die Saison beginnt, sollen Hunde im Wald an der Leine geführt werden. So wird verhindert, dass Wildtiere aufgeschreckt oder verletzt werden.
Für Interessierte an der Ortsgeschichte ist zudem der zweite Band der Chronik von Seefeld erschienen. Wer sich zudem gegen Unwetter wappnen möchte, kann eine Bürgerbroschüre zum Thema Starkregen vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung nutzen.
Quelle: Seefeld – zur Originalmeldung