Seefeld: Bauanträge ab Januar nur noch digital
Für Bauherren in Seefeld (Landkreis Starnberg, Bayern) gibt es eine wichtige Änderung im Ablauf ihrer Projekte. Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue gesetzliche Regeln für die Zuständigkeit im Bauantragsverfahren.
Das bedeutet konkret: Bauanträge müssen ab diesem Datum digital eingereicht werden. Zuständig für die Bearbeitung ist das Landratsamt Starnberg. Die bisherigen Wege über die Gemeinde ändern sich damit grundlegend.
Neben dieser Neuerung gibt es weitere Informationen für die Bewohner. Wer eine Solaranlage auf dem Dach plant, kann das neue Online-Solarkataster des Landkreises Starnberg nutzen. Dort lässt sich prüfen, ob das eigene Haus für Photovoltaik oder Solarthermie geeignet ist.
Zudem gibt es einen Aufruf zum Schutz der Natur: Hundebesitzer sollen ihre Tiere in den Wäldern an der Leine führen. Wenn Hunde frei laufen, erschrecken sie das Wild oder jagen es im schlimmsten Fall. Die Gemeinde bittet daher darum, die Leinenpflicht während der Saison einzuhalten.
Interessierte an der Ortsgeschichte können zudem den zweiten Band der Chronik von Seefeld lesen. Außerdem stellt das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung eine Broschüre zum Thema Starkregen zur Verfügung, die über die Gefahren und den richtigen Umgang mit extremen Regenfällen aufklärt.
Quelle: Seefeld – zur Originalmeldung