Seefeld: Bauanträge ab Januar nur noch digital
Für Bauherren in Seefeld (Landkreis Starnberg, Bayern) gibt es eine wichtige Änderung im Alltag. Wer ab dem 1. Januar 2025 einen Bauantrag stellen möchte, kann dies nicht mehr wie bisher tun.
Die gesetzliche Zuständigkeit wurde geändert. Bauanträge müssen ab diesem Datum digital eingereicht werden. Zuständig für die Bearbeitung ist das Landratsamt Starnberg.
Neben dieser Neuerung gibt es weitere Informationen für die Bürger der Gemeinde. Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung stellt eine Broschüre zum Thema Starkregen bereit. Zudem können Hausbesitzer im neuen Online-Solarkataster des Landkreises Starnberg prüfen, ob sich eine Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlage auf ihrem Dach lohnt.
Ein dringender Appell geht an die Hundebesitzer in Seefeld: Während der aktuellen Saison sollen Hunde im Wald an der Leine geführt werden. Wenn Tiere ohne Leine querfeldein laufen, erschrecken sie das Wild oder verletzen es im schlimmsten Fall sogar.
Wer sich für eine neue Stelle in der Gemeindeverwaltung interessiert, kann die aktuellen Angebote der Gemeinde Seefeld einsehen. Die Gemeinde bietet unter anderem eine betriebliche Altersvorsorge und die Großraumzulage München an.
Quelle: Seefeld – zur Originalmeldung