Seefeld: Bauanträge ab Januar nur noch digital
Für alle Bürger in Seefeld (Landkreis Starnberg, Bayern), die ein Bauvorhaben planen, gibt es eine wichtige Änderung. Ab dem 1. Januar 2025 ändert sich die Zuständigkeit im Bauantragsverfahren.
Wer ab diesem Datum einen Bauantrag stellen möchte, kann dies nicht mehr auf dem alten Weg tun. Die Anträge müssen zwingend digital eingereicht werden. Zuständig für die Annahme der digitalen Unterlagen ist das Landratsamt Starnberg.
Neben dieser Änderung gibt es weitere Informationen für Hausbesitzer in der Gemeinde. Der Landkreis Starnberg hat ein Online-Solarkataster eingerichtet. Dort können Bewohner prüfen, ob sich eine Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlage auf dem eigenen Dach lohnt.
Zudem gibt es einen Appell an alle Hundebesitzer. Da aktuell die Saison für das Wildtier beginnt, bittet die Gemeinde darum, Hunde im Wald an der Leine zu führen. So soll verhindert werden, dass Tiere aufgeschreckt oder verletzt werden.
Für Interessierte an der Ortsgeschichte ist außerdem der zweite Band der Chronik von Seefeld erschienen. Wer sich zudem über den Schutz bei Starkregen informieren möchte, kann eine entsprechende Bürgerbroschüre des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung nutzen.
Quelle: Seefeld – zur Originalmeldung