Seefeld: Bauanträge ab Januar nur noch digital
Für Hausbesitzer und Planer in Seefeld (Landkreis Starnberg, Bayern) gibt es eine wichtige Änderung im Bauwesen. Ab dem 1. Januar 2025 ändert sich die Zuständigkeit im Bauantragsverfahren.
Wer ab diesem Datum einen Bauantrag stellen möchte, kann dies nicht mehr auf dem alten Weg tun. Die Anträge müssen zwingend digital eingereicht werden. Zuständig für die Bearbeitung ist das Landratsamt Starnberg.
Neben dieser Änderung gibt es weitere Informationen für die Bürger der Gemeinde. Wer eine Solaranlage auf dem Dach plant, kann im neuen Online-Solarkataster des Landkreises Starnberg prüfen, ob das eigene Haus dafür geeignet ist. Zudem gibt es eine Broschüre vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, die Tipps zum Thema Starkregen gibt.
Auch im Wald gibt es eine Bitte der Gemeinde: Hundebesitzer sollen ihre Tiere derzeit an der Leine führen. Wenn Hunde frei laufen, erschrecken sie das Wild oder jagen es im schlimmsten Fall sogar. Die Leine soll die Wildtiere während der aktuellen Saison schützen.
Interessierte an der Ortsgeschichte können zudem den zweiten Band der Chronik von Seefeld lesen. Weitere Details zu den digitalen Bauanträgen finden Bürger in den Unterlagen der Gemeinde.
Quelle: Seefeld – zur Originalmeldung