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Seefeld: Bauanträge ab Januar nur noch digital

Abbildung Screen Handy mit QR Code Foto: Foto: Gemeinde Seefeld&nbsp

Wer in Seefeld bauen will, muss sich an neue Regeln gewöhnen. Ab dem 1. Januar 2025 ändert sich der Weg für Bauanträge.

Für alle Bewohner in Seefeld (Landkreis Starnberg, Bayern), die ein Bauvorhaben planen, gibt es eine wichtige Änderung. Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue gesetzliche Regeln für die Zuständigkeit im Bauantragsverfahren.

Das bedeutet konkret: Bauanträge müssen ab diesem Datum digital eingereicht werden. Zuständig für die Bearbeitung ist das Landratsamt Starnberg. Die Zeit der Papierformulare, die man einfach im Amt abgibt, geht damit für diesen Vorgang zu Ende.

Neben dieser Änderung gibt es in der Gemeinde weitere Informationen für Hausbesitzer. Wer über eine Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlage nachdenkt, kann das neue Online-Solarkataster des Landkreises Starnberg nutzen. Dort lässt sich prüfen, ob das eigene Haus für eine Solaranlage geeignet ist.

Zudem weist die Gemeinde auf eine Bürgerbroschüre des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung zum Thema Starkregen hin. Auch die neue Chronik zur Ortsgeschichte von Seefeld (Band 2) ist mittlerweile erschienen.

Ein dringender Appell geht an alle Hundebesitzer: In der aktuellen Saison sollen Hunde im Wald an der Leine geführt werden. Wenn Tiere ohne Leine querfeldein laufen, schrecken sie das Wild auf oder verletzen es im schlimmsten Fall.

Quelle: Seefeld – zur Originalmeldung

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