Seefeld: Bauanträge ab Januar nur noch digital
Für Bauherren in Seefeld (Landkreis Starnberg, Bayern) gibt es eine wichtige Änderung im Alltag. Ab dem 1. Januar 2025 ändert sich die Zuständigkeit im Bauantragsverfahren. Wer ein Bauvorhaben plant, kann die Unterlagen nicht mehr wie bisher einreichen.
Die Bauanträge müssen ab diesem Datum zwingend digital beim Landratsamt Starnberg eingereicht werden. Die Gemeinde weist darauf hin, dass dies eine gesetzliche Änderung ist.
Neben den neuen Bauvorschriften gibt es weitere Informationen für die Bürger. Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung stellt eine Broschüre zum Thema Starkregen bereit. Zudem gibt es für alle, die eine Solaranlage auf dem Dach planen, ein Online-Solarkataster des Landkreises Starnberg. Dort lässt sich prüfen, ob das eigene Haus für Photovoltaik oder Solarthermie geeignet ist.
Auch im Wald ist Vorsicht geboten: Die Gemeinde bittet Hundebesitzer, ihre Tiere während der aktuellen Saison an der Leine zu führen. So soll verhindert werden, dass Wildtiere aufgeschreckt oder verletzt werden.
Für Interessierte an der Ortsgeschichte ist zudem der zweite Band der Chronik von Seefeld erschienen.
Quelle: Seefeld – zur Originalmeldung