Seefeld: Bauanträge ab Januar nur noch digital
Für alle Bewohner von Seefeld (Landkreis Starnberg, Bayern), die ein Bauvorhaben planen, gibt es eine wichtige Änderung. Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue gesetzliche Regeln für die Zuständigkeit im Bauantragsverfahren.
Das bedeutet konkret: Bauanträge müssen ab diesem Datum digital eingereicht werden. Zuständig für die Bearbeitung ist das Landratsamt Starnberg.
Die Gemeinde weist zudem auf weitere Angebote zur Ortsentwicklung hin. So gibt es ein Online-Solarkataster des Landkreises Starnberg. Dort können Hausbesitzer prüfen, ob sich eine Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlage auf ihrem Dach lohnt. Außerdem stellt das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung eine Broschüre zum Thema Starkregen bereit, die über die Gefahren und den richtigen Schutz informiert.
Ein dringender Appell geht an die Hundebesitzer im Ort: In der aktuellen Saison sollen Hunde im Wald unbedingt an der Leine geführt werden. Wenn Tiere frei laufen, schrecken sie das Wild auf oder jagen es im schlimmsten Fall in den Tod.
Interessierte an der Ortsgeschichte können zudem den zweiten Band der Chronik über Seefeld lesen. Weitere Informationen zu den digitalen Bauanträgen finden Bürger auf der Webseite der Gemeinde.
Quelle: Seefeld – zur Originalmeldung