Seefeld: Bauanträge ab Januar digital beim Landratsamt
In der Gemeinde Seefeld (Landkreis Starnberg, Bayern) gibt es eine wichtige Änderung für alle, die ein Bauvorhaben planen. Ab dem 1. Januar 2025 ändert sich die gesetzliche Zuständigkeit im Bauantragsverfahren.
Das bedeutet konkret: Bauanträge dürfen dann nicht mehr auf dem alten Weg eingereicht werden. Stattdessen müssen die Unterlagen digital beim Landratsamt Starnberg eingereicht werden. Die Gemeinde weist darauf hin, dass dies eine gesetzliche Änderung ist, an die sich alle Bauherren halten müssen.
Neben dieser Neuerung gibt es weitere Hinweise für die Bürger in Seefeld. Wer eine Solaranlage auf dem Dach plant, kann nun das Online-Solarkataster des Landkreises Starnberg nutzen. Dort lässt sich prüfen, ob das eigene Haus für Photovoltaik oder Solarthermie geeignet ist.
Zudem gibt es einen Appell an alle Hundebesitzer. Da die Saison begonnen hat, sollen Hunde im Wald an der Leine geführt werden. Wenn Tiere ohne Leine querfeldein laufen, erschrecken sie das Wild oder verletzen es im schlimmsten Fall.
Für Interessierte an der Ortsgeschichte ist außerdem der zweite Band der Chronik von Seefeld erschienen. Wer sich zudem gegen Starkregen absichern möchte, kann eine entsprechende Bürgerbroschüre des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung nutzen.
Quelle: Seefeld – zur Originalmeldung