Seefeld: Bauanträge ab Januar digital beim Landratsamt
In der Gemeinde Seefeld (Landkreis Starnberg, Bayern) gibt es eine wichtige Änderung für alle, die ein Bauvorhaben planen. Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue gesetzliche Regeln für die Zuständigkeit im Bauantragsverfahren.
Das bedeutet konkret: Bauanträge müssen ab diesem Datum digital eingereicht werden. Zuständig für die Annahme ist dann das Landratsamt Starnberg.
Neben dieser Änderung gibt es weitere Informationen für die Bürger. Wer eine Solaranlage auf dem Dach plant, kann nun das Online-Solarkataster des Landkreises Starnberg nutzen. Dort lässt sich prüfen, ob das eigene Haus für Photovoltaik oder Solarthermie geeignet ist.
Zudem gibt es einen Appell an alle Hundebesitzer in Seefeld. Damit das Wild im Wald nicht aufgeschreckt oder verletzt wird, sollen die Hunde während der aktuellen Saison an der Leine geführt werden.
Interessierte an der Ortsgeschichte können außerdem den zweiten Band der Chronik über Seefeld lesen. Für diejenigen, die sich über den Umgang mit Starkregen informieren wollen, stellt das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung eine entsprechende Bürgerbroschüre zur Verfügung.
Quelle: Seefeld – zur Originalmeldung