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Seefeld: Bauanträge ab Januar digital beim Landratsamt

Collage von verschiedenen Manga Titelseiten für Kinder und Jugendliche Foto: Foto: Bücherei Hechendorf&nbsp

Wer in Seefeld bauen will, muss künftig anders vorgehen. Ab dem 1. Januar 2025 ändern sich die Regeln für Bauanträge.

Für alle Bewohner in Seefeld (Landkreis Starnberg, Bayern), die ein Bauvorhaben planen, gibt es eine wichtige Änderung. Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue gesetzliche Regeln für die Zuständigkeit im Bauantragsverfahren.

Das bedeutet konkret: Bauanträge müssen ab diesem Datum digital eingereicht werden. Zuständig für die Bearbeitung ist das Landratsamt Starnberg. Die bisherigen Wege über die Gemeinde werden durch das digitale Verfahren ersetzt.

Neben dieser Änderung gibt es weitere Informationen für die Bürger. Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung stellt eine Broschüre zum Thema Starkregen bereit. Zudem gibt es für Hausbesitzer ein Online-Solarkataster des Landkreises Starnberg. Dort lässt sich prüfen, ob das eigene Haus für eine Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlage geeignet ist.

Auch im Wald gibt es eine Bitte der Gemeinde: Hundebesitzer sollen ihre Tiere während der aktuellen Saison an der Leine führen. Nur so kann verhindert werden, dass Wildtiere aufgeschreckt oder verletzt werden.

Wer sich für die Geschichte des Ortes interessiert, kann zudem den zweiten Band der Chronik zur Ortsgeschichte von Seefeld lesen.

Quelle: Seefeld – zur Originalmeldung

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