Seefeld: Bauanträge ab Januar digital beim Landratsamt
Für alle Bürger in Seefeld (Landkreis Starnberg, Bayern), die ein Bauvorhaben planen, gibt es eine wichtige Änderung. Ab dem 1. Januar 2025 ändert sich die Zuständigkeit im Bauantragsverfahren.
Wer ab diesem Datum einen Bauantrag stellen möchte, kann dies nicht mehr wie gewohnt tun. Die Anträge müssen nun digital eingereicht werden. Zuständig für die Annahme ist das Landratsamt Starnberg.
Neben dieser Änderung gibt es weitere Informationen für Hausbesitzer in der Gemeinde. Der Landkreis Starnberg hat ein Online-Solarkataster bereitgestellt. Dort können Bewohner prüfen, ob sich eine Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlage auf ihrem Dach lohnt.
Zudem gibt es einen Hinweis zum Naturschutz: Hundebesitzer in Seefeld werden gebeten, ihre Tiere im Wald an der Leine zu führen. Das Wild soll in der aktuellen Saison nicht aufgeschreckt oder verletzt werden.
Für diejenigen, die sich für die Geschichte des Ortes interessieren, ist zudem der zweite Band der Ortschronik von Seefeld erschienen. Wer sich zudem gegen Starkregen absichern möchte, kann eine entsprechende Bürgerbroschüre des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung nutzen.
Quelle: Seefeld – zur Originalmeldung