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Seefeld: Bauanträge ab Januar digital beim Landratsamt

Collage von verschiedenen Manga Titelseiten für Kinder und Jugendliche Foto: Foto: Bücherei Hechendorf&nbsp

Wer in Seefeld bauen will, muss sich an neue Regeln halten. Ab dem 1. Januar 2025 ändert sich der Weg für Bauanträge.

In der Gemeinde Seefeld (Landkreis Starnberg, Bayern) gibt es eine wichtige Änderung für alle, die ein Bauvorhaben planen. Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue gesetzliche Regeln für die Zuständigkeit im Bauantragsverfahren.

Das bedeutet konkret: Bauanträge müssen ab diesem Datum digital eingereicht werden. Zuständig für die Annahme ist das Landratsamt Starnberg. Die bisherigen Wege über die Gemeinde ändern sich damit für die Antragsteller.

Neben dieser Änderung gibt es weitere Informationen für die Bewohner. Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung stellt eine Broschüre zum Thema Starkregen bereit. Zudem gibt es für Hausbesitzer, die eine Solaranlage planen, ein Online-Solarkataster des Landkreises Starnberg. Dort lässt sich prüfen, ob das eigene Dach für Photovoltaik oder Solarthermie geeignet ist.

Auch im Wald ist Vorsicht geboten: Die Gemeinde bittet Hundebesitzer, ihre Tiere während der aktuellen Saison an die Leine zu nehmen. So soll verhindert werden, dass Wildtiere aufgeschreckt oder verletzt werden.

Wer sich für die Geschichte des Ortes interessiert, kann zudem die neue Chronik Band 2 zur Ortsgeschichte von Seefeld lesen.

Quelle: Seefeld – zur Originalmeldung

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