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Seefeld: Bauanträge ab Januar digital beim Landratsamt

Abbildung Screen Handy mit QR Code Foto: Foto: Gemeinde Seefeld&nbsp

Wer in Seefeld bauen will, muss künftig anders vorgehen. Ab dem 1. Januar 2025 ändern sich die Regeln für Bauanträge.

Für alle Bürger in Seefeld (Landkreis Starnberg, Bayern), die ein Bauvorhaben planen, gibt es eine wichtige Änderung. Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue gesetzliche Regeln für die Zuständigkeit im Bauantragsverfahren.

Das bedeutet konkret: Bauanträge müssen ab diesem Datum digital eingereicht werden. Zuständig dafür ist das Landratsamt Starnberg. Die bisherigen Wege über die Gemeinde ändern sich damit für die Antragsteller.

Neben dieser Neuerung gibt es weitere Informationen für die Bewohner. Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung stellt eine Broschüre zum Thema Starkregen bereit, um die Menschen auf extreme Wetterereignisse vorzubereiten. Wer zudem über eine Solaranlage nachdenkt, kann das neue Online-Solarkataster des Landkreises Starnberg nutzen. Dort lässt sich prüfen, ob das eigene Haus für Photovoltaik oder Solarthermie geeignet ist.

Ein Appell geht zudem an alle Hundebesitzer in der Gemeinde. Da die Saison beginnt, bittet die Gemeinde darum, Hunde im Wald an der Leine zu führen. Ohne Leine schrecken die Tiere das Wild oft auf oder jagen es sogar, was zu Verletzungen der Wildtiere führen kann.

Quelle: Seefeld – zur Originalmeldung

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