Seefeld: Bauanträge ab Januar digital beim Landratsamt
In der Gemeinde Seefeld (Landkreis Starnberg, Bayern) gibt es eine wichtige Änderung für alle, die ein Bauvorhaben planen. Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue gesetzliche Regeln für die Zuständigkeit im Bauantragsverfahren.
Das bedeutet konkret: Bauanträge dürfen dann nicht mehr auf dem alten Weg eingereicht werden. Stattdessen müssen die Unterlagen digital beim Landratsamt Starnberg abgegeben werden. Die Gemeinde stellt dazu Informationen über die Neuerungen bereit.
Neben den Bauvorschriften gibt es weitere Hinweise für die Bürger. Wer eine Solaranlage auf dem Dach plant, kann das neue Online-Solarkataster des Landkreises Starnberg nutzen. Dort lässt sich prüfen, ob das eigene Haus für Photovoltaik oder Solarthermie geeignet ist.
Zudem gibt es einen Appell an alle Hundebesitzer in Seefeld. In der aktuellen Saison sollen die Hunde im Wald an der Leine geführt werden. Das ist wichtig, um das Wild nicht aufzuschrecken oder zu verletzen.
Für Interessierte an der Ortsgeschichte ist zudem der zweite Band der Chronik von Seefeld erschienen. Wer sich zudem gegen Unwetter wappnen will, kann eine Bürgerbroschüre zum Thema Starkregen vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung nutzen.
Quelle: Seefeld – zur Originalmeldung