Seefeld: Bauanträge ab Januar digital beim Landratsamt
In der Gemeinde Seefeld (Landkreis Starnberg, Bayern) gibt es eine wichtige Änderung für alle, die ein Bauvorhaben planen. Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue gesetzliche Regeln für die Zuständigkeit im Bauantragsverfahren.
Das bedeutet konkret: Bauanträge dürfen dann nicht mehr auf dem alten Weg eingereicht werden. Die Unterlagen müssen ab diesem Datum digital beim Landratsamt Starnberg abgegeben werden.
Neben dieser Änderung gibt es weitere Informationen für die Bürger. Wer eine Solaranlage auf dem Dach plant, kann das neue Online-Solarkataster des Landkreises Starnberg nutzen. Dort lässt sich prüfen, ob das eigene Haus für Photovoltaik oder Solarthermie geeignet ist.
Zudem gibt es einen Appell an alle Hundebesitzer in der Gemeinde. Da die Saison begonnen hat, sollen Hunde im Wald an der Leine geführt werden. So wird verhindert, dass Wildtiere aufgeschreckt oder verletzt werden.
Für Interessierte an der Ortsgeschichte ist außerdem der zweite Band der Chronik von Seefeld erschienen. Wer sich zudem über den Schutz bei Starkregen informieren möchte, kann eine entsprechende Broschüre des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung nutzen.
Quelle: Seefeld – zur Originalmeldung