Seefeld: Bauanträge ab Januar digital beim Landratsamt
In der Gemeinde Seefeld (Landkreis Starnberg, Bayern) gibt es eine wichtige Änderung für alle, die ein Bauvorhaben planen. Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue gesetzliche Regeln für die Zuständigkeit im Bauantragsverfahren.
Das bedeutet konkret: Bauanträge müssen ab diesem Datum digital eingereicht werden. Zuständig für die Annahme ist dann das Landratsamt Starnberg. Die bisherigen Wege über die Gemeinde ändern sich damit.
Neben dieser Neuerung gibt es weitere Informationen für die Bewohner. Wer eine Solaranlage auf dem Dach plant, kann das neue Online-Solarkataster des Landkreises Starnberg nutzen. Dort lässt sich prüfen, ob das eigene Haus für Photovoltaik oder Solarthermie geeignet ist.
Zudem gibt es einen Appell an alle Hundebesitzer in Seefeld. Die Gemeinde bittet darum, Hunde im Wald an der Leine zu führen. Das Wild werde sonst aufgeschreckt oder im schlimmsten Fall sogar gerissen.
Wer sich für die Geschichte des Ortes interessiert, kann zudem den zweiten Band der Chronik zur Ortsgeschichte Seefeld lesen. Außerdem stellt das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung eine Broschüre zum Thema Starkregen zur Verfügung.
Quelle: Seefeld – zur Originalmeldung