Seefeld: Bauanträge ab Januar digital beim Landratsamt
Für alle Bewohner in Seefeld (Landkreis Starnberg, Bayern), die ein Bauvorhaben planen, gibt es eine wichtige Änderung. Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue gesetzliche Regeln für die Zuständigkeit im Bauantragsverfahren.
Das bedeutet konkret: Bauanträge müssen ab diesem Datum digital eingereicht werden. Die zuständige Stelle für die digitale Einreichung ist das Landratsamt Starnberg. Die bisherigen Wege über die Gemeinde ändern sich damit für diesen Prozess.
Neben dieser Neuerung gibt es weitere Informationen für die Bürger. Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung stellt eine Broschüre zum Thema Starkregen bereit. Zudem können Hausbesitzer im neuen Online-Solarkataster des Landkreises Starnberg prüfen, ob sich eine Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlage auf ihrem Dach lohnt.
Ein dringender Appell geht zudem an alle Hundebesitzer im Ort. Da die Saison begonnen hat, bittet die Gemeinde darum, Hunde im Wald an die Leine zu nehmen. Wenn Hunde frei laufen, schrecken sie das Wild auf oder jagen es im schlimmsten Fall sogar. Die Leine soll die Wildtiere schützen.
Interessierte an der Ortsgeschichte können sich zudem den zweiten Band der Chronik zur Geschichte von Seefeld ansehen. Weitere Details zu den neuen Bauvorschriften sind über die Informationskanäle der Gemeinde abrufbar.
Quelle: Seefeld – zur Originalmeldung