Seefeld: Bauanträge ab Januar digital beim Landratsamt
In der Gemeinde Seefeld (Landkreis Starnberg, Bayern) gibt es eine wichtige Änderung für alle, die ein Bauprojekt planen. Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue gesetzliche Regeln für die Zuständigkeit im Bauantragsverfahren.
Das bedeutet konkret: Bauanträge müssen ab diesem Datum digital eingereicht werden. Zuständig dafür ist das Landratsamt Starnberg. Die bisherigen Wege über die Gemeinde ändern sich damit für diesen Prozess.
Neben dieser Änderung gibt es weitere Informationen für die Bewohner. Wer eine Solaranlage auf dem Dach plant, kann im neuen Online-Solarkataster des Landkreises Starnberg prüfen, ob das eigene Haus dafür geeignet ist. Zudem stellt das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung eine Broschüre zum Thema Starkregen bereit, die über die Gefahren und den richtigen Schutz informiert.
Auch im Wald gibt es eine Bitte der Gemeinde: Hundebesitzer sollen ihre Tiere während der aktuellen Saison an die Leine nehmen. Wenn Hunde frei laufen, erschrecken sie das Wild oder jagen es im schlimmsten Fall in den Tod.
Für Interessierte an der Ortsgeschichte ist zudem der zweite Band der Chronik über Seefeld erschienen. Weitere Details zu den Bauanträgen und den anderen Themen finden die Bürger in den entsprechenden Mitteilungen der Gemeinde.
Quelle: Seefeld – zur Originalmeldung