Seefeld: Bauanträge ab Januar digital beim Landratsamt
Für alle Bewohner in Seefeld (Landkreis Starnberg, Bayern), die ein Bauvorhaben planen, gibt es eine wichtige Änderung im Alltag. Ab dem 1. Januar 2025 ändert sich die Zuständigkeit im Bauantragsverfahren.
Wer ab diesem Datum einen Bauantrag stellen möchte, muss diesen digital einreichen. Zuständig für die Annahme der digitalen Anträge ist das Landratsamt Starnberg.
Neben dieser Änderung gibt es weitere Informationen für die Bürger der Gemeinde. Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung stellt eine Broschüre zum Thema Starkregen zur Verfügung. Zudem gibt es für Hausbesitzer, die eine Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlage planen, ein Online-Solarkataster des Landkreises Starnberg, mit dem die Eignung des Hauses geprüft werden kann.
Auch im Wald gibt es eine Bitte der Gemeinde: Hundebesitzer sollen ihre Tiere während der aktuellen Saison an die Leine nehmen. So soll verhindert werden, dass Wildtiere aufgeschreckt oder verletzt werden.
Interessierte an der Ortsgeschichte können zudem den zweiten Band der Chronik zur Ortsgeschichte von Seefeld lesen. Weitere Details zu den Bauanträgen und den anderen Themen finden die Bürger auf der Webseite der Gemeinde.
Quelle: Seefeld – zur Originalmeldung