Seefeld: Bauanträge ab Januar digital beim Landratsamt
Für alle Bürger in Seefeld (Landkreis Starnberg, Bayern), die ein Bauvorhaben planen, gibt es eine wichtige Änderung. Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue gesetzliche Regeln für die Zuständigkeit im Bauantragsverfahren.
Das bedeutet konkret: Bauanträge dürfen dann nicht mehr auf dem alten Weg eingereicht werden. Die Unterlagen müssen ab diesem Datum digital beim Landratsamt Starnberg abgegeben werden.
Neben dieser Änderung gibt es weitere Informationen für die Bewohner. Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung stellt eine Broschüre zum Thema Starkregen bereit. Zudem gibt es für alle, die eine Solaranlage auf dem Dach planen, ein neues Online-Solarkataster des Landkreises Starnberg. Dort lässt sich prüfen, ob das eigene Haus für Photovoltaik oder Solarthermie geeignet ist.
Auch im Wald gibt es eine Bitte der Gemeinde: Hundebesitzer sollen ihre Tiere während der aktuellen Saison an die Leine nehmen. So wird verhindert, dass Wildtiere aufgeschreckt oder verletzt werden.
Interessierte an der Ortsgeschichte können sich zudem den zweiten Band der Chronik über Seefeld ansehen.
Quelle: Seefeld – zur Originalmeldung