Seefeld: Bauanträge ab Januar digital beim Landratsamt
In der Gemeinde Seefeld (Landkreis Starnberg, Bayern) gibt es eine wichtige Änderung für alle, die ein Bauvorhaben planen. Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue gesetzliche Regeln für die Zuständigkeit im Bauantragsverfahren.
Das bedeutet konkret: Bauanträge müssen ab diesem Datum digital eingereicht werden. Zuständig für die Annahme ist das Landratsamt Starnberg. Die bisherigen Wege über die Gemeinde ändern sich damit für die Antragsteller.
Neben dieser Neuerung gibt es weitere Informationen für die Bewohner. Wer eine Solaranlage auf dem Dach plant, kann das neue Online-Solarkataster des Landkreises Starnberg nutzen. Dort lässt sich prüfen, ob das eigene Haus für Photovoltaik oder Solarthermie geeignet ist.
Zudem gibt es einen Appell an alle Hundebesitzer in Seefeld. Die Hunde sollen in den Wäldern an der Leine geführt werden. Wenn Tiere frei laufen, schrecken sie das Wild auf oder jagen es im schlimmsten Fall sogar. Die Leinenpflicht soll die Wildtiere in der aktuellen Saison schützen.
Wer sich für die Geschichte des Ortes interessiert, kann zudem den zweiten Band der Chronik zur Ortsgeschichte von Seefeld lesen. Außerdem stellt das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung eine Broschüre zum Thema Starkregen zur Verfügung.
Quelle: Seefeld – zur Originalmeldung