Seefeld: Bauanträge ab Januar digital beim Landratsamt
Für alle Bürger in Seefeld (Landkreis Starnberg, Bayern), die ein Bauvorhaben planen, gibt es eine wichtige Änderung. Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue gesetzliche Regeln für die Zuständigkeit im Bauantragsverfahren.
Das bedeutet konkret: Bauanträge dürfen dann nicht mehr auf dem alten Weg eingereicht werden. Stattdessen müssen die Unterlagen digital beim Landratsamt Starnberg eingereicht werden. Die Gemeinde Seefeld weist darauf hin, dass diese digitale Einreichung ab dem Stichtag Pflicht ist.
Neben dieser Änderung gibt es weitere Informationen für Hausbesitzer im Ort. Wer über eine Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlage nachdenkt, kann nun das Online-Solarkataster des Landkreises Starnberg nutzen. Dort lässt sich prüfen, ob das eigene Haus für eine Solaranlage geeignet ist.
Zudem gibt es einen Appell an alle Hundebesitzer in der Gemeinde. Da die Saison begonnen hat, sollen Hunde im Wald an die Leine genommen werden. So wird verhindert, dass Wildtiere aufgeschreckt oder verletzt werden.
Für Interessierte an der Ortsgeschichte ist außerdem der zweite Band der Chronik von Seefeld erschienen. Wer sich zudem über den Schutz bei Starkregen informieren möchte, kann eine entsprechende Bürgerbroschüre des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung nutzen.
Quelle: Seefeld – zur Originalmeldung