Seefeld: Bauanträge ab Januar digital beim Landratsamt
In der Gemeinde Seefeld (Landkreis Starnberg, Bayern) gibt es eine wichtige Änderung für alle, die ein Bauprojekt planen. Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue gesetzliche Regeln für die Zuständigkeit im Bauantragsverfahren.
Das bedeutet konkret: Bauanträge müssen ab diesem Datum digital eingereicht werden. Zuständig für die Annahme ist das Landratsamt Starnberg. Die bisherigen Wege über die Gemeinde entfallen in diesem Punkt.
Neben dieser Änderung gibt es weitere Informationen für die Bewohner. Wer eine Solaranlage auf dem Dach plant, kann nun das Online-Solarkataster des Landkreises Starnberg nutzen. Dort lässt sich prüfen, ob das eigene Haus für Photovoltaik oder Solarthermie geeignet ist.
Zudem gibt es einen Appell an alle Hundebesitzer in Seefeld. Da Hunde im Wald oft Wildtiere aufschrecken oder sogar jagen, bittet die Gemeinde darum, die Tiere während der aktuellen Saison an der Leine zu führen.
Wer sich für die Ortsgeschichte interessiert, kann zudem den zweiten Band der Chronik über Seefeld lesen. Für Informationen zum Thema Starkregen stellt zudem das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung eine Broschüre bereit.
Quelle: Seefeld – zur Originalmeldung